Schlichtungsstelle
Hat es bei der Erstellung oder Fortschreibung Ihres Kooperationsplans Meinungsverschiedenheiten gegeben? Können Sie sich mit Ihrer Beraterin für Integration oder Ihrem Berater für Integration nicht einigen?
Ihre Beraterin bzw. Ihr Berater für Integration entwickelt gemeinsam mit Ihnen einen Kooperationsplan. In diesem werden konkrete Schritte auf dem Weg zu Ihrer beruflichen Eingliederung festgehalten. Dies gelingt in den allermeisten Fällen problemlos.
Sollte es dennoch zu Meinungsverschiedenheiten bei der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kommen, dann könnte die Schlichtungsstelle des Jobcenters Lippe für Sie interessant sein.
Ziel des Schlichtungsverfahrens ist, einen einvernehmlichen Lösungsvorschlag zwischen Ihnen und Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater für Ihren persönlichen Kooperationsplan zu entwickeln.
Bitte beachten Sie:
Das Schlichtungsverfahren greift ausschließlich bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen als leistungsberechtigter Person und Ihrer zuständigen Beratungskraft, die sich aus der Erstellung oder Fortschreibung eines Kooperationsplans nach § 15 SGB II ergeben.
Gut zu wissen:
• Ihre Teilnahme am Schlichtungsverfahren ist freiwillig.
• Durch ein Schlichtungsverfahren entstehen für Sie keine Nachteile.
• Unsere Schlichtungsperson handelt weisungsunabhängig und unparteiisch.
Das heißt, dass sie Ihr Schlichtungsgespräch moderierend begleiten wird, ohne für eine der beiden Parteien einzutreten und ohne eine Anweisung zur Konfliktlösung.
• Die Konfliktlösung liegt in der Hand der beiden Konfliktparteien.
Das heißt, dass die Schlichtungsperson Ihnen keine Lösung vorgeben wird, sondern beide Parteien bei der Suche nach einem Kompromiss unterstützt.
• Das Engagement und die Kompromissfähigkeit beider Parteien sind gefragt, um eine befriedigende Lösung zu finden.
• Während des Gesprächs gelten Regeln, die einen Dialog ermöglichen.
Zum Beispiel, dass man einander ausreden lässt, sich nicht gegenseitig beleidigt oder gar aggressiv wird. Die Regeln werden vor dem Gespräch erläutert. Eine Übertretung der Regeln kann zur Beendigung des Schlichtungsgesprächs führen.
• Ziel ist die bestehende Meinungsverschiedenheit einvernehmlich aufzulösen.
• Das Verfahren endet mit der Einigung auf einen neuen oder fortgeschriebenen Kooperationsplan, der in beiderseitigem Einvernehmen geschlossen wird oder automatisch vier Wochen nach Beginn, wenn in dieser Zeit keine einvernehmliche Verein-barung getroffen werden kann.
Sie möchten die Schlichtungsstelle einschalten?
Wie die Einschaltung der Schlichtungsstelle abläuft, möchten wir Ihnen nachfolgend kurz beschreiben.
Dazu haben Sie drei verschiedene Möglichkeiten:
Online
Nutzen Sie die Vorteile der Online-Kontaktaufnahme:
• Direkt am Computer, Tablet oder Smartphone ausfüllen und online absenden
• Kein Drucker erforderlich
• Direkte, sichere und vollständige Übermittlung an die Schlichtungsstelle
Per E-Mail
E-Mails sind datenschutzrechtlich nicht sicher. Wenn Sie die Schlichtungsstelle trotzdem über E-Mail einschalten möchten, haben wir folgende Hinweise:
• Die E-Mail-Adresse lautet: Schlichtungsstelle@jobcenter-lippe.de
• Bitte geben Sie immer Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Kundennummer an, ansonsten können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
• Es reicht, wenn Sie erklären, dass Sie die Einschaltung wünschen
• Gründe müssen nicht angegeben werden
Schriftlich
Die Adresse lautet:
Jobcenter Lippe
- Schlichtungsstelle -
Wittekindstr. 2
32758 Detmold
• Bitte geben Sie immer Ihren Namen, Anschrift, Telefonnummer, Geburtsdatum und Kundennummer an, ansonsten können wir Ihre Anfrage nicht bearbeiten.
• Es reicht, wenn Sie erklären, dass Sie die Einschaltung wünschen
• Gründe müssen nicht angegeben werden
Sie werden dann von uns zeitnah zu einem Schlichtungsgespräch wohnortnah eingeladen. Bitte nehmen Sie den Termin wahr oder melden sich im Krankheitsfall unter 05231/45990 ab. Wenn Sie den vereinbarten Termin ohne Absage nicht wahrnehmen, erfolgt keine erneute Einladung.