Vergabemitteilung
Langfristige Beschäftigungsperspektiven
Am 01.01.2019 wird das neue Teilhabechancengesetz in Kraft treten. Es sieht insbesondere eine Neuregelung des § 16e SGB II, sowie mit dem § 16i SGB II die Schaffung eines neuen Eingliederungsinstruments vor. Über das Teilhabechancengesetz – kurz „MitArbeit“ genannt – soll folgenden Zielgruppen im SGB II eine langfristige Beschäftigungsperspektive eröffnet werden:
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die trotz vermittlerischer Unterstützung unter Einbeziehung der übrigen SGB-II-Eingliederungsleistungen seit mindestens 24 Monaten arbeitslos gemeldet sind: Förderung für bis zu 2 Jahre nach § 16e SGB II neu.
- Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die innerhalb der letzten 7 Jahre insgesamt mindestens 6 Jahre Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II erhalten haben: Förderung für die Dauer von bis zu 5 Jahren nach § 16i SGB II.
Aus diesem Grund hat die Jobcenter Lippe AöR zum 01.10.2018 eine Maßnahme nach § 16 Abs. 1 SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 SGB III eingekauft, um vor weiteren Aktivitäten in Richtung Beschäftigungsaufnahme i.R.v. „MitArbeit“ grundlegende Kriterien und Voraussetzungen zu prüfen.
Informationen zur Maßnahme sowie den Namen des Unternehmens, welches von der Jobcenter Lippe AöR mit der Maßnahme beauftragt wurde, finden Sie hier:
Die Rechtsgrundlage für die Im Wege der Verhandlungsvergabe eingekaufte Maßnahme lautet § 8 Abs. 4 Nr. 10 Unterschwellenvergabeordnung.