GRUNDSATZERKLÄRUNG DES JOBCENTERS LIPPE GEGEN GEWALT AM ARBEITSPLATZ UNTERZEICHNET
Null Toleranz bei Gewalt
KREIS LIPPE. Eine Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz haben der Vorstand des Jobcenters Lippe, Henning Matthes sowie Birgit Potthoff-Edler, 2. stellvertretende Personalratsvorsitzende, kürzlich im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterversammlung des Jobcenters unterzeichnet.
In der Grundsatzerklärung wird unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass in den Räumen des Jobcenters der Grundsatz „Null Toleranz bei Gewalt“ gilt. Henning Matthes möchte dies nicht als Vorverurteilung verstanden wissen: „Mit dem absolut überwiegenden Teil unserer Kundinnen und Kunden arbeiten wir sehr konstruktiv und vertrauensvoll zusammen“. Gleichwohl hätten verschiedene Vorfälle in deutschen Jobcentern gezeigt, dass man sich des Themas Schutz und Sicherheit am Arbeitsplatz annehmen müsse. „Unser gemeinsames Ziel ist es, gewalttätige Übergriffe und Gefährdungen unserer Mitarbeitenden zu vermeiden. Aus diesem Grund akzeptieren wir keinerlei Form von Gewalt, z.B. durch Bedrohung, Beleidigung, Stalking, Mobbing oder Sachbeschädigung“, so Matthes.
Um sowohl den Kundinnen und Kunden als auch den Beschäftigten diese Grundsatzerklärung gegen Gewalt am Arbeitsplatz zu verdeutlichen, werden in allen Servicebüros und Außenstellen des Jobcenters Lippe entsprechende Hinweistafeln ausgehängt.
In der Erklärung verpflichten sich Vorstand, Führungskräfte und Beschäftigte des Jobcenters zu einer konsequenten Ahndung entsprechender Übergriffe sowie zum Schutz von Gewaltopfern. „Unser Anliegen ist es, immer eine Basis der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Kundinnen und Kunden zu finden, daher werden wir stets ein offenes Haus bleiben und uns nicht abschotten“, erklärt Matthes. Die Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie eine respektvolle Gesprächsatmosphäre haben allerdings immer Priorität. „Für Aggressoren hat daher jede Form der Gewaltausübung Konsequenzen“, betont Matthes.